Der Deichverband Friemersheim

Der Deichverband Friemersheim ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes. Seinen Sitz hat der Verband im Duisburger Stadtteil Rheinhausen. Hauptaufgabe des Verbandes ist es, die auf dem Verbandsgebiet lebenden Menschen vor Hochwasser und seinen Folgen zu schützen. Darüber hinaus ist der Verband aber auch noch für die Pflege und Erhaltung einiger Gewässer zuständig.

Der Deichverband Friemersheim ging aus der Deichschau Friemersheim hervor. Gegründet wurde er 1969 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche hat er eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Einher mit der Gründung des Verbandes und der Festlegung des Verbandsgebietes ging eine Ermittlung der hochwassergefährdeten Flächen und ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Gemeinden, die auf dem Verbandsgebiet liegen. Dies war aufgrund der besonderen Mitgliederstruktur des Verbandes notwendig. Da im Verbandsgebiet bis zum heutigen Tage immer wieder Bergbausenkungen aufgetreten sind und auch in Zukunft noch auftreten werden, durch die bis dahin als ungefährdet geltende Flächen als überflutungsgefährdet einzustufen sind, wurden die hochwassergefährdeten Flächen in der Vergangenheit mehrfach neu ermittelt und werden auch zukünftig regelmäßig neu ermittelt werden müssen.

Download Deichschutzverordnung (PDF)

Wasserstand

Pegel Ruhrort


Verbandsgebiet Friemersheim 2023

Mitglieder des Deichverbandes Friemersheim

Der Deichverband Friemersheim nimmt hinsichtlich seiner Mitgliederstruktur eine Ausnahmestellung unter den Deichverbänden ein. In der Regel sind die Eigentümer hochwassergefährdeter Grundstücke Mitglieder eines Deichverbandes, wodurch ein Deichverband - je nach Größe des Verbandgebiets - leicht mehrere tausend Mitglieder haben kann, die durch ihre Beiträge zur Finanzierung des Deichverbandes beitragen.

Im Gegensatz dazu sind im Deichverband Friemersheim ausschließlich die Kommunen, die ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Deichverbandes liegen, Mitglieder. Seit der kommunalen Neuordnung im Jahre 1975 sind dies Duisburg, Krefeld, Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg.

Finanzierung

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Kosten sowohl der Deichunterhaltung als auch die einer Deichsanierung auf diejenigen umzulegen, die davon einen Vorteil haben, also auf die Eigentümer der überflutungsgefährdeten Grundstücke, die durch den Deich vor Hochwasser geschützt werden. Da der Hochwasserschutz wegen der immensen volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die Hochwasserschäden nach sich ziehen, auch im Interesse des Landes liegt, werden Deichbau und Deichsanierung aber vom Land durch Zuwendungen gefördert. Sanierungskosten werden beispielsweise zu etwa 80 % vom Land getragen. Nur die verbleibenden 20 % der Kosten der Deichsanierung sind von den Verbandsmitgliedern im Rahmen ihrer Beiträge zu decken.
Die verbleibenden Kosten sind nach dem Prinzip des Vorteilsausgleichs zu tragen Das heißt, dass Diejenigen, die einen Vorteil von den Hochwasserschutzanlagen haben, an den Kosten beteiligt werden. Da im Deichverband Friemersheim - wie oben erwähnt - nicht die einzelnen Grundstückseigentümer der hochwassergefährdeten Grundstücke Mitglied sind, sondern die Kommunen, die auf dem Gebiet des Verbandes liegen, wird diesem Prinzip dadurch Rechnung getragen, dass die von den Kommunen zu entrichtenden Beiträge sich danach richten, welcher Anteil der überflutungsgefährdeten Flächen im Verbandsgebiet auf dem Gebiet der einzelnen Kommunen liegt. Die einzelnen Kommunen haben aber die Möglichkeit, die für den Deichverband aufgewandten Kosten auf die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch den Deich geschützt werden, abzuwälzen. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.